andere / Andere konfektionierte Waren, einschließlich Schnittmuster zum Herstellen von Kleidung.
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- - - - - - 6307909810 80 (0/579) : aus Vliesstoffen
- - - - - - 6307909891 10 (0/13) : andere
- - - - - - - 6307909891 80: handgearbeitet
- - - - - - - 6307909899 80 (0/2109) : andere
Schutzhülle, Foto siehe Anlage, - laut Antrag:…
Schutzhülle, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- in einer einfachen Tasche mit Reißverschluss aus Geweben aus Spinnstoffen und klarsichtigen Kunststofffolien verpackt, -- dreidimensional entsprechend der Form und Größe eines abzudeckenden Grills gearbeitet (somit keine Plane der Position 6306), mit den Abmessungen von 140 cm (Länge) x 65 cm(Breite) x 100 cm (Höhe), -- aus einfarbigen, auf der Innenseite mit geprägtem Kunststoff (kein Zellkunststoff) überzogenen Geweben der Position 5903 aus 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), -- mit einem aufgedruckten Motiv versehen, -- im Bereich der Schmalseiten am oberen Rand jeweils mit einer Öse aus unedlem Metall (sog.
Lüftungsöffnungen) versehen, -- am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt und mit einem Tunnelzug mit Kordelstopper ausgestattet, - u. a. durch Zusammennähen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Andere konfektionierte Ware (Schutzhülle) aus Spinnstoffen, aus Geweben"
- Gültig ab:
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Schlüsselband, sog. Lanyard, lfd. Nr. 60/2020,…
Schlüsselband, sog. Lanyard, lfd. Nr. 60/2020, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - mit einer Gesamtlänge (geschlossen) von ca. 49 cm, - aus einem flachliegend ca. 1 cm breiten, schlauchartigen Geflecht der Position 5808 aus Spinnstoffen; mit Werbeaufdrucken versehen, - zu einer Schlaufe mit einer Gesamtlänge von ca. 45 cm gelegt und mit einer aufgepressten Hülse aus unedlem Metall versehen; an den Enden mit einem sog.
Sicherheitsclip aus Kunststoff verbunden, - am unteren Ende mit einem Karabinerhaken aus unedlem Metall ausgestattet, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - wird um den Hals getragen, - das Rundgeflecht aus Spinnstoffen bestimmt im Hinblick auf den Umfang und die Verwendung den Charakter der Ware. "Andere konfektionierte Ware (Schlüsselband) aus Spinnstoffen, andere als in den Unterpositionen 6307 9010 bis 6307 9092 genannte"
- Gültig ab:
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Tierspielzeug, sog. Stofffisch mit Plüsch…
Tierspielzeug, sog. Stofffisch mit Plüsch und Matatabi innen, Foto siehe Anlage, - laut Antrag zwölf Stück in einem Verkaufsdisplay aus Pappe verpackt [übliche Verpackung im Sinne der AV 5 b)] und jeweils an einem mit dem Hinweis auf eine Nutzung durch Tiere bedruckten Pappetikett befestigt, - in Form eines stilisierten Fisches gearbeitet; liegend in den max.
Abmessungen (L x B x H) von ca. 12 cm x 7 cm x 5,5 cm, - mit einem "Kopf" und "Flossen" aus verschiedenen, zweilagigen Flächenerzeugnissen mit jeweils einer Außenlage (Schauseite) aus einfarbigen Geweben und einem "Rumpf" aus buntgewirkten, hochflorigen Plüschgewirken, - alle Flächenerzeugnisse aus Spinnstoffen, - mit aufgestickten "Augen", - mit Wattierungsstoff und laut Antrag mit einer kleinen Menge Matatabi (japanische Katzenminze) gefüllt, - durch Zusammennähen konfektioniert; ohne Hinweise auf Handarbeit, - aufgrund der Aufmachung und Beschaffenheit erkennbar für Tiere bestimmt, somit keine Ware der Position 9503, - im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild überwiegen die Plüschgewirke und im Hinblick auf den Umfang die Gewebe; somit verleihen weder die Gewirke noch die Gewebe aus Spinnstoffen der Ware ihren wesentlichen Charakter; das Tierspielzeug ist daher der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Unterpositionen (6307 9010 / 6307 9098) in der Nomenklatur zuletzt genannten zuzuweisen. "Andere konfektionierte Ware (Tierspielzeug), aus Spinnstoffen, aus Geweben"
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Armband, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel…
Armband, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - mit einer Gesamtlänge von ca. 75 cm, - aus einem teilweise den Handrücken bedeckenden, bis zu ca. 12 cm x 8 cm großen, floralen Motiv aus einer Ätzstickerei der Position 5810, - zur Befestigung am Handgelenk mit zwei angenähten, ca. 1 cm breiten und 32 cm langen, einfarbigen, durchscheinenden Bindebändern aus Geweben versehen, - zur Fixierung am Finger mit einem eingeschobenen, weitenverstellbaren, an den Enden annähernd formschlüssig überlappenden Ring aus unedlem Metall ausgestattet, an dem mittels eines Wickeldrahtes ein weiteres Blütenmotiv aus der o. g.
Stickerei befestigt ist, - mit abgestuft aufgenähten "Blüten" aus verschiedenen Geweben (keine in Blumenbindetechnik gefertigte, künstliche Blume der Position 6702) sowie mit verschiedenen Perlen und gefassten Strasssteinchen aus laut Antrag Glas verziert, - alle Gewebe und Stickereien bestehen aus Spinnstoffen, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - kein Fantasieschmuck der Position 7117, da Waren aus Spinnstoffen vom Kapitel 71 ausgenommen sind, - aufgrund des Verwendungszwecks als Armband (Handschmuck) kein Bekleidungszubehör der Position 6217. "Andere konfektionierte Ware (Armband), aus Spinnstoffen, aus Stickereien und Geweben"
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Übungskopf, sog. Modellkopf, PVC Kopf mit…
Übungskopf, sog. Modellkopf, PVC Kopf mit Tierhaar (Yak), Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- zusammengesetzte Ware, bestehend aus: --- einer Nachbildung eines menschlichen Kopfes mit Hals und Teilen der Schultern in annähernd natürlicher Größe aus Kunststoff (Polyvinylchlorid und Polyurethan-Schaum), --- "Haupthaaren" aus Spinnstoffen aus Brusthaaren des Jak (feine Tierhaare, keine Rosshaare und auch keine Garne im Sinne der Nomenklatur), -- durch Zusammenfügen konfektioniert, -- dient zum Erlernen und Vorführen von Arbeitstechniken (wie Schneid- und Hochstecktechniken sowie Farbversuchen) im Unterricht, auf Ausstellungen, Messen etc.; aufgrund der Möglichkeit, Arbeitstechniken (z.
B. Schneiden oder Färben) aktiv anzuwenden und somit unumkehrbare Veränderungen an der Ware vorzunehmen, nicht nur zu Vorführzwecken geeignet (somit kein Modell im Sinne der Position 9023), - ohne Hinweise auf Handarbeit. - insbesondere im Hinblick auf die Verwendung als Übungskopf für Friseure bestimmen die feinen Tierhaare den Charakter der zusammengesetzten Ware. "Andere konfektionierte Ware (Übungskopf), aus Spinnstoffen, andere als in den Codenummern 6307 9010 bis 6307 9092 genannte"
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Mund-/Nasenschutz, sog. Gesichtsmasken, Foto…
Mund-/Nasenschutz, sog. Gesichtsmasken, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - dem Mund- und Nasenbereich angepasst, - zweilagig gearbeitet; aus bedruckten bzw. einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - an den Rändern zusammengenäht, - an den Seiten mit elastischen, weitenverstellbaren Bändern zur Befestigung am Kopf ausgestattet, - durch Zusammennähen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Andere konfektionierte Ware (Mund-/Nasenschutz) aus Spinnstoffen, aus Geweben"
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Mund-/Nasenschutz, Foto siehe Anlage, - zweidimensional…
Mund-/Nasenschutz, Foto siehe Anlage, - zweidimensional gearbeitet; dem Mund- und Nasenbereich angepasst (anders als quadratisch oder rechteckig zugeschnitten, somit konfektioniert), - in den max.
Abmessungen (L x B) von ca. 34 cm x 14,5 cm, - aus einem ca. 0,6 mm dicken, einfarbigen Vliesstoff aus laut Antrag Polypropylen (synthetische Chemiefasern), - im Bereich der Schmalseiten mit annähernd ovalen Aussparungen, sodass der Schutz über den Ohren getragen werden kann. "Andere konfektionierte Ware (Mundschutz), aus Spinnstoffen, aus Vliesstoff"
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Aufbewahrungstasche, Foto siehe Anlage, -…
Aufbewahrungstasche, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- rechteckig, in den Abmessungen (L x B) von ca. 42 cm x 15 cm, -- aus ca. 0,3 mm dicken, einfarbigen, thermisch verfestigten Vliesstoffen aus Polypropylen (synthetische Chemiefasern), -- mit einer Lasche mit Klettverschluss zu schließen, -- durch Zusammennähen konfektioniert, -- dient der Aufnahme von kleineren Gegenständen (aufgrund der Verwendung kein Sack oder Beutel zu Verpackungszwecken im Sinne der Position 6305), - stellt sich nicht als Behältnis der Position 4202 dar, da die Ware weder namentlich im Positionswortlaut genannt, noch einem der dort genannten Behältnisse ähnlich ist. "Andere konfektionierte Waren (Aufbewahrungstasche), aus Spinnstoffen, aus Vliesstoffen"
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Wickeltisch-Organizer, Foto siehe Anlage,…
Wickeltisch-Organizer, Foto siehe Anlage, - in einer Pappbanderole verpackt, - zusammenklappbar, annähernd quaderförmig; oben offen; laut Antrag in den Abmessungen: 25 cm x 16 cm x 21 cm, - mit Seitenwänden, einer unterteilenden Zwischenwand, einem Boden und einem zusätzlichen Einlegeboden aus verschiedenen einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - alle Wände und der Einlegeboden sind doppelt gearbeitet und mit eingelegten Zuschnitten aus Pappe verstärkt, - an den Schmalseiten innen mit einem bzw. zwei halbhohen Fächern aus netzartig durchbrochenen Gewirken aus Spinnstoffen, - an der Zwischenwand mit einer ovalen, einen Tragegriff bildenden Aussparung, - auf einer Schmalseite mit einem Aufdruck verziert, - an den Rändern mit schmalen Gewebezuschnitten eingefasst, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - dient laut Antrag der geordneten Aufbewahrung von Wickel-Utensilien, - ohne raumbezogene Funktion, somit keine Ware zur Innenausstattung, - stellt sich nicht als Behältnis der Position 4202 dar, da die Ware weder namentlich im Positions- wortlaut genannt, noch einem der dort genannten Behältnisse ähnlich ist, - im Hinblick auf den Umfang und das äußere Erscheinungsbild bestimmen die Spinnstoffe (Gewebe / Gewirke) gegenüber der Pappe den Charakter der Ware, innerhalb der Position 6307 sind insbesondere nach dem Umfang die Gewebe vorherrschend. "Andere konfektionierte Waren (Wickeltisch-Organizer), aus Spinnstoffen, aus Geweben"
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Sonnenschild, Foto siehe Anlage, - in der…
Sonnenschild, Foto siehe Anlage, - in der Art eines Stirnbandes mit angesetztem Schirm, - im Bereich des Stirnbands dreilagig gearbeitet, mit einer Außen- und Innenlage aus einfarbigen Geweben aus Spinnstoffen und einer Zwischenlage aus Vliesstoffen; vorn mit einem aufgestickten Schriftzug versehen, - im Schirmbereich aus den o. a.
Geweben gefertigt, mit einer der Schirmform angepassten, einge- zogenen Platte aus Kunststoff verstärkt, - hinten mit einer Klettverschlusslasche zu schließen, - durch Zusammennähen konfektioniert; ohne Hinweise auf Handarbeit, - stellt sich aufgrund der Beschaffenheit (oben nicht den Kopf bedeckend) nicht als Kopfbedeckung im Sinne des Kapitels 65 dar, - dient nicht der Ergänzung oder Verzierung eines Kleidungsstücks, somit kein Bekleidungszubehör der Position 6217, - insbesondere im Hinblick auf den Umfang bestimmen die Flächenerzeugnisse aus Spinnstoffen gegen- über dem Kunststoff den Charakter der Ware. "Andere konfektionierte Ware (Sonnenschild) aus Spinnstoffen, andere als in den Unterpositionen 6307 9010 00 bis 6307 9092 00 genannte"
- Gültig ab:
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