andere / Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705.
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Beim Gehäuse für eine Kfz-Hinterachslenkung…
Beim Gehäuse für eine Kfz-Hinterachslenkung handelt es sich um einen speziell nach Werkszeichnung gefertigten ca. 34 cm langen, speziell geformten, silbernen Metallgussteil aus legiertem Aluminium, der annähernd zylindrisch ausgeführt ist und mehrere Öffnungen, Seitenteile und Befestigungsöffnungen besitzt. (Abbildung siehe Anlage)
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Beim Gehäusedeckel einer Kfz-Hinterachslenkung…
Beim Gehäusedeckel einer Kfz-Hinterachslenkung handelt es sich um einen speziell nach Werkszeichnung gefertigten ca. 12,8 cm langen, speziell geformten, silbernen Metallgussteil aus legiertem Aluminium, der annähernd konisch ausgeführt ist und mehrere Öffnungen, Seitenteile und Befestigungsöffnungen besitzt. (Abbildung siehe Anlage)
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Zubehör für Kraftfahrzeuge, Fotos siehe Anlage,…
Zubehör für Kraftfahrzeuge, Fotos siehe Anlage, - aus einem Schienensystem aus unedlem Metall mit rechteckigem Querschnitt, - an beiden Seiten mit speziellen, ausziehbaren Endstücken aus Stahl versehen, - auf der Außenseite über die gesamte Länge mit Rillen versehen, - mit einer Länge von 2250 mm, - mit einer Tragkraft von 1000 daN, - wird in Lastkraftwagen sowie in Anhängern an den inneren Seitenwänden arretiert und dient der Ladungssicherung (verhindert das Verrutschen der Ware), - nicht zur industriellen Montage bestimmt, - keine Einreihung in die Position 7616, da sich die Ware aufgrund der objektiven Merkmale (u. a.
Form, Abmessungen) als erkennbares Zubehör zur hauptsächlichen Verwendung an Kraftfahrzeugen darstellt, - keine Einreihung als Zubehör von Anhängern der Position 8716, da der Wortlaut dieser Position kein Zubehör erfasst "Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705, anderes als in den Unterpositionen 8708 1010 bis 8708 9993 und den TARIC-Codes 8708 9997 18 bis 8708 9997 85 genannte"
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Wippe für Drehleiter, sog. Wippe (klein),…
Wippe für Drehleiter, sog. Wippe (klein), Foto siehe Anlage, - spezifisch nach technischer Zeichnung gefertigtes nahezu H-förmiges Erzeugnis, - laut Antrag aus warmfesten Edelstahlguss (Werkstoffnummer: 1.7242), - seitlich mit zwei Bohrungen zur Aufnahme von speziellen Rollen sowie mittig mit einer großen Bohrung zur Montage versehen, - wird im vorderen Bereich einer Drehleiter eines Feuerwehrfahrzeugs verbaut und dient laut Antrag zur Führung und Lagerung der Ausfahrmechanik, - keine Einreihung in die Position 7325 als Ware aus gegossenem Stahl oder in die Position 8483, da sich die Ware aufgrund der objektiven Merkmale (u. a.
Form, Abmessungen) als erkennbares Teil zur hauptsächlichen Verwendung an Kraftfahrzeugen darstellt. "Teil für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 (Wippe), anderes als in Unterpositionen 8708 1010 bis 8708 9993 und den TARIC-Codes 8708 9997 18 bis 8708 9997 85 genannte"
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Getriebeöl- /Hydraulikölleitung, sog. Rohrleitungen…
Getriebeöl- /Hydraulikölleitung, sog. Rohrleitungen aus Stahl, Foto siehe Anlage, laut Antrag: - in Form eines fahrzeugspezifisch für die Einbausituation gestalteten, mehrfach gebogenen Rohres aus (lt.
Antrag) Stahl, - an den Enden jeweils mit Rohrverbindungsstücken ausgestattet (somit nicht gesenkgeschmiedet, da durch Zusammensetzen hergestellt), - mit einer Länge von ca. 123 mm und einem Gewicht von ca. 0,257 kg, - wird (lt.
Antrag) ausschließlich in Nutzfahrzeugen als Getriebeöl- bzw. Hydraulikölleitung verbaut, - dient der Weiterleitung des Getriebe- bzw.
Hydrauliköls, - (lt. Antrag) nicht für die industrielle Montage bestimmt, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. spezifische Form) erkennbar hauptsächlich für Kraft- fahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teil für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 (Getriebeöl-/ Hydraulikölleitung), anderes als in den TARIC-Codes 8708 1010 10 bis 8708 9997 85 genannte"
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Warenzusammenstellung, bestehend aus einer…
Warenzusammenstellung, bestehend aus einer Transportbox, einem Zelt und einer Matratze, die gemeinsam als Aufbau auf einem Personenkraftwagen verwendet werden, - in Aufmachung für den Einzelverkauf (das Zelt und die Matratze befinden sich in der Transportbox), - zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs oder zur Ausübung einer bestimmten Tätigkeit zusammengestellt, - die Transportbox verleiht der Warenzusammenstellung insbesondere nach dem Wert und dem Umfang den wesentlichen Charakter. "Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8703 (Transportbox), anderes als in den Codenummern 8708 1010 10 0 bis 8708 9997 85 0 genannte"
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Motorträger links und rechts, Fotos siehe…
Motorträger links und rechts, Fotos siehe Anlage, - spezifisch geformte Haltevorrichtungen aus laut ergänzenden Angaben Gusseisen (EN 1563 EN-GJS-400-15), - mit mehreren unterschiedlich großen Bohrungen versehen, - laut Antrag für Kraftfahrzeuge (Nutzfahrzeuge) bestimmt, - werden am Fahrgestell befestigt und dienen zur Befestigung des Motors, - laut ergänzenden Angaben nicht für die industrielle Montage, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a.
Form) erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge der Position 8701 bis Position 8705 bestimmt. "Teil für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 (Motorträger), anderes als in Unterpositionen 8708 1010 bis 8708 9993 und den TARIC-Codes 8708 9997 25 bis 8708 9997 85 genannte"
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Getriebeölkühlleitung sog. Ölleitung, Zeichnungsnummer:…
Getriebeölkühlleitung sog. Ölleitung, Zeichnungsnummer: AS1DE01, Zeichnung siehe Anlage, laut Antrag: - in Form eines spezifisch für die Einbausituation gestalteten, mehrfach gebogenen, an den Enden jeweils mit einem Stutzen versehenen Rohres aus einer Aluminiumlegierung, - mit einer mit einem Langloch versehenen Haltevorrichtung aus einer Aluminiumlegierung, - mit einem Außendurchmesser von ca. 11,7 mm, - mit einer Gesamtlänge von ca. 396,15 mm, - mit einem Gewicht von ca. 44 Gramm, - wird im Motorraum von Personenkraftwagen innerhalb des Getriebeölkühlsystems zwischen dem Schaltgetriebe und dem Getriebeölkühler verbaut, - dient im Getriebeölkühlsystem der Weiterleitung des im Schaltgetriebe erhitzten Getriebeöls zum Getriebeölkühler, - (lt.
Antrag) nicht für die industrielle Montage bestimmt, - keine Einreihung in die Unterposition 8708 91, da sich die Ölleitung nicht als Teil des Kühlers darstellt, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a.
Form und Eigenschaften) erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teil für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 (Getriebeölkühlleitung), anderes als in den Unterpositionen 8708 1010 bis 8708 9993 genannte"
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Lagerung Gelenkwelle, Art.-Nr.: 014 041 0045/S,…
Lagerung Gelenkwelle, Art.-Nr.: 014 041 0045/S, Foto siehe Anlage, - in Form eines Kardanwellenlagers, bestehend aus: - - einer speziell gefertigten äußeren Halterung mit Laschen aus unedlem Metall (Stahl), - - einer Dämpfung aus (lt.
Antrag) Kautschuk, - - einem eingesetzten Wälzlager, - - mit einer Länge von maximal ca. 15 cm und einer Höhe von ca. 11 cm, - - wird auf die Kardanwelle geschoben und am Kardantunnel (an der Unterseite der Karosserie) mit Hilfe der Laschen befestigt, - - dient zur Führung, Lagerung und Entkopplung der Kardanwelle von der Karosserie, - - insbesondere aufgrund der Bedeutung des Stoffes in Bezug auf die Verwendung (Befestigung, Führung und Lagerung) bestimmt das unedle Metall den Charakter der Ware, der Kautschuk tritt demgegenüber zurück, somit keine Ware der Position 4016, - - nicht für die industrielle Montage bestimmt, - - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a.
Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge der Position 8701 bis Position 8705 bestimmt. "Teil für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 (Kardanwellenlager), anderes als in den TARIC-Codes 8708 1010 10 bis 8708 9997 85 genannte"
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Kühlwasserrohr, Art. 2316501, Fotos siehe…
Kühlwasserrohr, Art. 2316501, Fotos siehe Anlage, - in Form einer spezifisch gefertigten, mit Anschlussstutzen versehenen Leitung aus Aluminium, - mit einer Länge von ca. 147 mm, einem Außendurchmesser von ca. 12 mm und einem Gewicht von ca. 36 g, - wird zwischen dem Getriebeölkühler und den Kühlmittelleitungen von Kraftfahrzeugen verbaut, - dient im Kühlmittelkreislauf der Weiterleitung der Kühlflüssigkeit, - (lt. ergänzenden Angaben) nicht für die industrielle Montage, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a.
Form und Eigenschaften) erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt, - keine Ware der Unterposition 8708 9199, da es sich nicht um ein Teil eines Kühlers handelt. "Teil für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 (Kühlwasserrohr), anderes als in den Unterpositionen 8708 1010 bis 8708 9993 genannte"
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