SCHAUMSTOFF.
ПРОДУКТИ НА ПЯНА 1 SKUMMATERIALER 7 ΣΠΟΓΓΩΔΗ ΠΡΟΙΟΝΤΑ 1 FOAM PRODUCTS 90 PRODUCTO ESPONJOSO 1 VAAHTOMAINEN TUOTE 2 HABTERMÉK 4 PUTU PRODUKTI 1 PRODUCTEN MET SPONSSTRUCTUUR 2 PRODUKTY PIANKOWE 23 SKUMMATERIAL 1Bei den sog. Badewannenkissen handelt es…
Bei den sog. Badewannenkissen handelt es sich um annährend rechteckige, ca. 31 cm x 22,5 cm (L x B) große Kissen in verschiedenen Designs, die jeweils aus einer Hülle mit einer Oberseite aus Zellkunststoff und einer Unterseite aus einer dünnen Kunststofffolie und einer ca. 2,5 cm dicken Polsterung aus Schaumstoff bestehen.
An der Unterseite sind insgesamt sechs Saugnäpfe zur Befestigung bspw. in der Badewanne angebracht.
Die Erzeugnisse dienen dem Betten des Kopfes während des Badens. Sie sind als "den Bettausstattungen ähnliche Waren (Kissen), gepolstert" einzureihen.
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Es handelt sich um sog. Targets; das sind…
Es handelt sich um sog. Targets; das sind aus unterschiedlichen Schaumstoffen hergestellte Dummies/Nachbildungen von Objekten (Fußgängern, Radfahrern, Tieren, Motorrädern, Autos, etc.), die Hindernisse im Straßenverkehr darstellen sollen, um Fahrzeugassistenzsysteme wie Notbremsen oder Notlenken testen zu können.
Diese Erzeugnisse, die auf einer Plattform (nicht Gegenstand dieser VZTA) über die Straße gezogen werden, verfügen auch über kleine Servomotoren, Elektronik und eine NiMh-Batterie, um Bewegungen erzeugen zu können.
Als charakterbestimmend wird die Kunststofffigur angesehen. (Angaben laut Antragsteller)
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Handschuhe, sog. Boxhandschuh, in Erwachsenengröße, Foto…
Handschuhe, sog. Boxhandschuh, in Erwachsenengröße, Foto siehe Anlage, - als Paar in einem bedruckten Beutel aus Spinnstoffen [übliche Verpackung im Sinne der AV 5 b)] verpackt, - in Form eines Fausthandschuhs mit ausgearbeitetem Daumen, - aus gefärbten Gewirken der Position 5903, auf der Außenseite mit bloßem Auge wahrnehmbar mit geprägtem Zellkunststoff (lt.
Antrag Polyurethan) überzogen; die Gewirke sind dicht und geschmirgelt, sie dienen damit nicht nur der Verstärkung; auf der Handinnenseite teilweise aus durchbrochen gear- beiteten Abstandsgewirken des Kapitels 60, - im Bereich des Handrückens, der Finger und des Daumens mit einem vorgeformten Polster aus Schaumkunststoff ausgestattet, - mit einem Innenfutter aus Geweben, - mit einem eingearbeiteten Griffsteg, wodurch die Handschuhe im Bereich der Finger zur Handinnen- fläche abgewinkelt sind, - der Daumen ist mit einem Streifen aus Spinnstoffen an die Finger angenäht, - im Bereich des Handgelenks mit einer bis in die Innenhand reichenden, V-förmigen Eingriffsöffnung sowie einem ca. 8 cm breiten, fast vollständig umlaufenden Klettverschluss, - mit diversen Aufdrucken verziert, - an den Rändern mit einer Randeinfassung aus den o. g. Gewirken der Position 5903, - alle textilen Flächenerzeugnisse aus Spinnstoffen, - keine Einreihung in die Position 9506 (Ausrüstungsgegenstände für den Sport), da Handschuhe aller Art aus Kapitel 95 ausgenommen sind, - nach dem Gesamteindruck überwiegen die Gewirke, nach dem Verwendungszweck als Boxhandschuh herrscht der Schaumkunststoff vor, keines der beiden Materialien verleiht der Ware somit ihren wesent- lichen Charakter; sie ist damit der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen (3926 und 6116) in der Nomenklatur zuletzt genannten zuzuweisen. "Fausthandschuhe aus Gewirken, mit Kunststoff überzogen"
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Angaben des Antragstellers: sog. 'BODYMATE…
Angaben des Antragstellers: sog. 'BODYMATE Yogamatte Universal' aus rutsch- und abriebfestem Polyvinylchlorid (PVC).
Die 183 x 61 cm große und 5 mm dicke Yogamatte hat eine geriffelte Oberfläche und zwei zusammengenähte elastische Bänder zum Zusammenbinden während der Lagerung und des Transports.
Untersuchungsergebnisse an einem Warenmuster: Es wurde eine rote, rechteckige Matte aus einem zelligen Kunststoff (hier: weichgemachtes Polyvinylchlorid) mit strukturierter Oberfläche vorgelegt.
In die Matte ist ein Gewirke vollständig eingebettet. Die Matte ist aufgerollt und zusammen mit einem Tragegurt in einem Kunststoffbeutel verpackt und für den Einzelverkauf aufgemacht (Aufdruck auszugsweise: "YOGA MAT").
Befund: Nach den objektiven Beschaffenheitsmerkmalen liegt ein mit Spinnstoffen verstärktes Flacherzeugnis aus Zellkunststoff der Position 3921 vor.
Es liegt keine zur Bettausstattung erkennbare oder vorgesehene Ware der Position 9404 vor.
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Nach den Antragsangaben sowie dem vorgelegten…
Nach den Antragsangaben sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um eine etwa 37 x 27,5 x 0,6 cm große, auf einer Seite halbrund zugeschnittene sog. "Sitzunterlage aus Schaumstoff, 4370" aus geschäumtem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39.
Das zweifach faltbare und mit einem geprägten Firmenlogo versehene Erzeugnis verfügt über abgerundete Ecken sowie Faltnuten.
Aufgrund der wärmeisolierenden Eigenschaften werden derartige Erzeugnisse üblicherweise als Sitzkissen im Freien verwendet.
Eine Einreihung in die Position 9404 als erkennbare Ware zur Bettausstattung bzw. Auflegematratze kommt auf Grund der neutralen Form sowie der geringen Größe nicht in Betracht.
Zolltarifrechtlich handelt es sich um eine "andere Ware aus Kunststoffen, nicht von den Codenummern 3926 1000 00 0 bis 3926 9097 77 0 erfasst".
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Tragegurt, sog. Gurtset Ergo Tec, Foto siehe…
Tragegurt, sog. Gurtset Ergo Tec, Foto siehe Anlage, - als Hüftgurt gearbeitet, laut Antrag mit einer Länge von 142 cm und einer Breite von 5 cm, - aus ca. 1,4 mm dicken, einfarbigen Geweben, - an einem Ende umgeschlagen und zu einer Schlaufe zusammengenäht; am anderen Ende umgeschlagen und durch eine Kunststoffschnalle geführt, mit der die Länge des Gurtes verstellt werden kann; an beiden Enden mit Verschlussschnallen aus Kunststoff, - aus einem auf den Gurt aufgeschobenen, laut Antrag 65 cm langen und 9,5 cm breiten Mittelteil, -- mit Außenseiten aus einfarbigen, einseitig (Innenseite) mit Kunststoff (kein Zellkunststoff) über- zogenen Geweben der Position 5903, -- mit einer Polsterlage aus Schaumkunststoff, -- mit verschiedenen Gewebebändern, Schnallen aus Kunststoff sowie "D-Ringen" aus laut Antrag Metall ausgestattet, -- an den Rändern mit einem Gewebeband eingefasst, - aus einem auf den Gurt aufgeschobenen, mittels Klettverschluss abnehmbaren Polster (in den Abmessungen von laut Antrag 17 cm x 9 cm) von gleicher Beschaffenheit wie das "Mittelteil", - alle textilen Flächenerzeugnisse aus laut Antrag 100 % Nylon (synthetische Chemiefasern), - durch Zusammenfügen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - dient laut Antrag als Tragegurt für Werkzeugtaschen. "Andere konfektionierte Ware (Tragegurt), aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet"
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Angaben des Antragstellers: Sticker, selbstklebend,…
Angaben des Antragstellers: Sticker, selbstklebend, aus Moosgummi zum Basteln Motive: Blumen/Sterne/Schmetterlinge Feststellungen / Untersuchungen an einem Warenmuster: Es wurden mehrere Sticker aus einem Zellkunststoff (Polyethylen) in Form von Sternen, Schmetterlingen und Blumen vorgelegt.
Die Sticker bestehen aus einem ca. 3-4 mm dicken Kunststoff, sind auf einer Seite selbstklebend und mit einem Schutzpapier versehen.
Die Sticker stellen sich als Flacherzeugnisse dar. Die Sticker liegen in verschiedenen Farben vor und sind auf der Oberfläche mit einem Glitzermaterial versehen.
Nach einer Abbildung werden die Sticker sortiert in Beuteln als Verkaufseinheit angeboten. Befund: Es liegen selbstklebende Flacherzeugnisse aus Kunststoff im Sinne der Unterposition (KN) 3919 9080 vor.
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Bei der ca. 58 x 45 cm (Länge x Breite) großen…
Bei der ca. 58 x 45 cm (Länge x Breite) großen Kühl- bzw. Liegematte für Hunde handelt es sich um eine zusammengesetzte Ware, bestehend aus: - einem blauen Bezug aus Polyestergewebe (Position 6307), an drei Seiten mit textiler Randeinfassung und Druckknöpfen sowie an der vierten Seite mit einer Lasche mit Klettverschluss zur Öffnung versehen, - einem kunststoffumhüllten Kissen mit einer festen Schaumstoffpolsterung, mittig durch eine Naht geteilt und dadurch klappbar, - einem zweiten kunststoffumhüllten Kissen mit einer weichen und getränkten Schaumstoffpolsterung, ebenfalls mittig durch eine Naht geteilt und dadurch klappbar, und - einer transparenten Kunststofflage, sog.
Kühlpad „FlexiFreeze®Ice Sheet“ mit wasserbefüllten und einfrierbaren Fächern (Position 3926).
Den charakterbestimmenden Bestandteil der zusammengesetzten Ware bilden aufgrund der Menge und ihrer Bedeutung für die Verwendung die beiden gepolsterten Kissen.
Die in einem bedruckten Pappkarton verpackte Ware ist als "den Bettausstattungen ähnliche Ware, Kissen, gepolstert" einzureihen.
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Isoliertasche für Nahrungsmittel oder Getränke,…
Isoliertasche für Nahrungsmittel oder Getränke, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus Spinnstoffen (Vliesstoff), die auf der Außenseite mit einer matten Kunststofffolie überzogen sind; das Überziehen mit der Kunststofffolie ist mit dem bloßen Auge nicht wahrnehmbar, - mit einer isolierenden Zwischenlage aus Schaumkunststoff sowie einer Innenlage aus silberfarbener Folie (laut Antrag aus Aluminium) versehen, - mit zwei Handtragegriffen, - aufklappbar; mit einem dreiseitig umlaufenden Reißverschluss, - ohne Inneneinteilung, - in den Abmessungen: ca. 25 cm (Breite) x 30 cm (Höhe) x 20 cm (Tiefe), - dient der Aufrechterhaltung der Temperatur von Speisen und Getränken während des Transports, - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Isoliertasche für Nahrungsmittel oder Getränke, mit Außenseite aus Spinnstoffen, nicht handgearbeitet"
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Einlage, im Wesentlichen bestehend aus einer…
Einlage, im Wesentlichen bestehend aus einer spezifisch geformten, 1 cm dicken, Vorrichtung aus Schaumkunststoff, in 3 verschiedenen Größen, jeweils in abgerundeter Trapezform, mit zwei, drei oder vier der Abschrägung entsprechend aufgebrachen Hakenbändern (äußere Form siehe Abbildung in der Anlage).
Die Vorrichtung wird in eine Vorrichtung zur Befestigung am Bein des Patienten eingelegt und stellt sich als Teil eines robotischen System zur Frühmobilisierung von Intensivpatienten (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) dar.
Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich bestimmt für Gerät für die Mechanotherapie, nicht von der Unterposition (KN) 9019 1010 erfasst" eingereiht.
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