VISKOSE.
VISKÓZA 6 VISCOSE 36 VISCOSA 33 VISCOSE 332 VISZKÓZ 1 VISCOSA 13 VISCOSE 14 WISKOZA 4 VÂSCOZĂ 1 VISKÓZA 8 VISKOZA 2 VISKOS 15Zubereitung von der in der Textilindustrie…
Zubereitung von der in der Textilindustrie oder ähnlichen Industrien verwendeten Art, nicht auf der Grundlage von Stärke oder Stärkederivaten; in Form einer leicht viskosen, klaren, flüssigen, farblosen Zubereitung, welche - lt.
Antragsteller - auf Kundenwunsch auch in gelb oder rot eingefärbt ist; lt. Angaben des Antragstellers wird das Produkt als Textilhilfsmittel für die Denim-Industrie verwendet.
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Farblose, klare, viskose, in Wasser unlösliche,…
Farblose, klare, viskose, in Wasser unlösliche, genießbare Zubereitung, im Wesentlichen bestehend aus Vitamin D3 (Cholecalciferol), gelöst in MCT-Öl (Medium-Chain Triglycerides); aufgemacht in einem etikettierten Braunglasfläschchen mit cellophanumhülltem, schwarzem Schraubverschluss mit integrierter Quetschpipette zu 22,5 ml.
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Teppich, Foto siehe Anlage, - mit einer bedruckten…
Teppich, Foto siehe Anlage, - mit einer bedruckten Papierbanderole umhüllt, - rechteckig; in den Abmessungen von laut Antrag 65 cm x 180 cm, - aus einem Gewirke, somit keine Ware der Position 5701, - aus laut Antrag synthetischen und künstlichen Chemiefasern (Polyester und Viskose), - mit einer rutschhemmenden Rückenbeschichtung aus laut Antrag Polyvinylchlorid versehen, - an den Rändern gesäumt (u. a. somit konfektioniert), - ohne Hinweise auf Handarbeit, - die Ware weist u. a. aufgrund ihrer Dicke charakteristische Merkmale eines Teppichs auf. "Teppich, anderer als in den Positionen 5701 bis 5704 genannte, aus synthetischen und künstlichen Spinnstoffen, konfektioniert, nicht handgearbeitet"
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Kleid, sog. Damen-Strandkleid, Modell: 25518,…
Kleid, sog. Damen-Strandkleid, Modell: 25518, Größe XS, Foto siehe Anlage, - laut Antrag in einer Banderole verpackt, - aus ca. 0,6 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 50 % Baumwolle und 50 % Viskose (künstliche Chemiefasern), - über den halben Oberschenkel reichend (Rückenlänge ca. 96 cm), - mit ca. 0,7 cm breiten, längenverstellbaren Schulterträgern (sog.
Spaghettiträger), - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - im Bereich der Brust elastisch verengt (gesmokt), - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - kann ohne ein weiteres, den Unterkörper bedeckendes Kleidungsstück getragen werden. „Kleid, aus Gewirken, für Frauen, aus künstlichen Chemiefasern“
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Jacquardgewebe, sog. Dekorationsstoff Napari,…
Jacquardgewebe, sog. Dekorationsstoff Napari, Art. 600150 0001 bis 600150 0017, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag 130 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- buntgewebt, -- aus nicht hochfesten Garnen, --- mit Kettgarnen aus synthetischen Filamenten (laut Antrag Polyester), --- mit Schussgarnen aus künstlichen Filamenten (Viskose) und und Garnen aus künstlichen Spinnfasern (Viskose und Acetat), -- mit einem Anteil an (die folgenden Antragsangaben können als zutreffend angesehen werden): --- künstlichen Filamenten (Viskose) von ca. 27,2 GHT, --- synthetischen Filamenten (Polyester) von 25 GHT, --- künstlichen Spinnfasern (Viskose) von ca. 31,8 GHT, --- künstlichen Spinnfasern (Acetat) von 16 GHT, - aufgrund der prozentualen Gewichtsverteilung keine Ware der Position 5407. "Gewebe aus Garnen aus künstlichen Filamenten, anderes als in den Unterpositionen 5408 10 bis 5408 24 genannte, buntgewebt"
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Jacquardgewebe, Art. Dumas; 600067 0001 bis…
Jacquardgewebe, Art. Dumas; 600067 0001 bis 600067 0015, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag 138 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- buntgewebt, -- aus nicht hochfesten Garnen, --- mit Kettgarnen aus synthetischen Filamenten (Polyamid), --- mit Schussgarnen aus Leinen und Chenillegarnen mit einem Grund aus Baumwolle und einem Flor aus künstlichen Spinnfasern (Viskose), -- mit einem Anteil an (die folgenden Antragsangaben können als zutreffend angesehen werden): --- künstlichen Spinnfasern (Viskose) von 39 GHT, --- synthetischen Filamenten (Polyamid) von 29 GHT, --- Baumwolle von 17 GHT und --- Leinen von 15 GHT, - kein Matratzendrell, - aufgrund der fehlenden samtartigen Oberfläche kein Chenillegewebe, somit keine Ware der Position 5801. "Gewebe aus künstlichen Spinnfasern, mit einem Anteil an künstlichen Spinnfasern von weniger als 85 GHT, hautpsächlich mit synthetischen Filamenten gemischt, buntgewebt, anderes als in der Unterposition 5516 2310 genannte"
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Jacke, sog. Damenjacke, Größe 38, Foto siehe…
Jacke, sog. Damenjacke, Größe 38, Foto siehe Anlage, - mit Kleiderbügel in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 1 mm dicken, buntgewirkten Gewirken aus laut Antrag 69 % Polyester und 2 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern), 23 % Viskose (künstliche Chemiefasern) und 6 % augenscheinlichmetal- lisierten Garnen der Postion 5605, - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 65 cm), - mit einem Stehkragen, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Reißverschluss, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - mit langen Ärmeln, - mit zwei eingesetzten Taschen mit Reißverschluss unterhalb der Taille, - in Bahnen gearbeitet, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - stellt sich aufgrund des Schnitts als Jacke dar, somit keine Strickjacke. "Jacke, aus Gewirken, für Frauen, aus synthetischen Chemiefasern"
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Pullover, sog. Damenshirt, Größe 38, Foto…
Pullover, sog. Damenshirt, Größe 38, Foto siehe Anlage, - mit Kleiderbügel in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,4 mm dicken, bedruckten Gewirken aus laut Antrag 93 % Viskose und 7 % Elasthan (beides Chemiefasern), - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 63 cm), - mit einem runden Halsausschnitt mit einer Randeinfassung; somit kein Unterziehpulli, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - mit kurzen Ärmeln, - am unteren Rand mit einem angesetzten, leicht verengenden Bund; somit keine Ware der Position 6109. "Pullover, aus Gewirken, aus Chemiefasern, kein Unterziehpulli, für Frauen"
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Kleidung, sog. Damenbluse, Größe 38, Foto…
Kleidung, sog. Damenbluse, Größe 38, Foto siehe Anlage, - mit Kleiderbügel in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,2 mm dicken, bedruckten Geweben aus laut Antrag 100 % Viskose (künstliche Chemiefasern), - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 66 cm), - mit einem runden Halsausschnitt, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - mit kurzen Ärmeln, - mit einer aufgesetzten, offenen Brusttasche; mit aufgeklebten Strasssteinen verziert, - am unteren Rand mit einem eingezogenen Bindeband zu verengen; somit keine Ware der Position 6206, - keine Arbeits- und Berufskleidung. "Kleidung, andere als in den Positionen 6201 bis 6210 und in den Unterpositionen 6211 11 bis 6211 20 genannte, aus Geweben, für Frauen, aus Chemiefasern, andere als in den Unterpositionen 6211 4310 bis 6211 4342 genannte"
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Pullover, sog. Damenshirt, Größe 38, Foto…
Pullover, sog. Damenshirt, Größe 38, Foto siehe Anlage, - mit Kleiderbügel in einem Polybeutel verpackt, - überwiegend zweilagig gearbeitet, so dass optisch der Eindruck entsteht, als würde ein Oberteil über einem ärmellosen Top getragen werden, - mit einer Außenlage aus bis zu ca. 0,5 mm dicken, musterbildend in Ausbrennertechnik bedruckten Gewirken aus laut Antrag 82 % Viskose, 15 % Polyester und 3 % Elasthan (alles Chemiefasern), - mit einer Innenlage aus ca. 0,5 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 92 % Viskose und 8 % Elasthan, - beide Lagen sind im Bereich der Schultern dauerhaft miteinander verbunden, - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 66 cm), - mit einem runden Halsausschnitt mit einer Randeinfassung; u. a. somit kein Unterziehpulli, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - mit sehr kurzen Ärmeln (sog. überschnittene Schultern), - am unteren Rand mit einem angesetzten, leicht verengenden Bund; somit keine Ware der Position 6109. "Pullover, aus Gewirken, aus Chemiefasern, kein Unterziehpulli, für Frauen"
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