andere / Andere Waren aus Leder oder rekonstituiertem Leder.
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Andere Ware aus Leder, Foto siehe Anlage,…
Andere Ware aus Leder, Foto siehe Anlage, nach den Antragsangaben: - in Form von rechteckig zugeschnittenen, gefalteten oder gerollten Streifen mit einer Länge von ca. 16 cm, - aus getrocknetem Rohhautleder (aus 100 % Rinderhaut ohne Zusätze), - - enthaarte und von Bindegeweberesten befreite tierische Haut, die durch eine sorgfältige Bearbeitung und kontrollierte Trocknung so verändert wurde, dass sie der allgemeinen Begriffsbestimmung eines einfachen Rohhautleders entspricht, - keine nutritiven Stoffe enthaltend (damit keine Zubereitung der Position 2309), - durch die sorgfältige Bearbeitung und kontrollierte Trocknung weitergehend bearbeitet als die in der Position 0511 zugelassenen Schnitzel und ähnlichen Abfälle, - verpackt in einem für Waren dieser Art üblichen, bunt bedruckten Polybeutel zum Aufhängen an einem Verkaufsdisplay. "Andere Ware aus Leder (Hundekauartikel), nicht zu technischen Zwecken"
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Waren aus Leder, sog. Rahmen-Schutzfolie…
Waren aus Leder, sog. Rahmen-Schutzfolie im Carbon-Design, Foto siehe Anlage, - in Form eines ca. 30,5 cm langen und 6,5 cm breiten Streifens sowie drei bis zu 4 cm langen und ca. 6,5 cm breiten Zuschnitten, - laut Untersuchungsergebnis: - - überwiegend aus Leder bestehend, - - an der Oberseite mit einer dünnen Folie aus Kunststoff (überwiegend Polyurethan) in Form einer Nachbildung eines Carbonfasergewebes überzogen, - - an der Unterseite auf ganzer Länge mit einer Klebefläche aus Kunststoff (Acrylat) mit einem darauf aufgeklebten Schutzpapier versehen, - an den Enden abgerundet, - an beiden Längsseiten des Streifens jeweils mit drei, ca. 1 cm langen, länglichen Aussparungen versehen, - soll dem Schutz des Unterrohrs eines Fahrrads dienen, - das Leder bestimmt aufgrund seiner Bedeutung in Bezug auf die Verwendung und des Umfangs (Dicke) den Charakter der Ware, - gemeinsam in einer sog.
Blisterpackung mit bedruckter Pappunterlage verpackt. "Andere Waren aus Leder, nicht zu technischen Zwecken"
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Warenzusammenstellung, bestehend aus zwei…
Warenzusammenstellung, bestehend aus zwei Lenkerbändern aus Leder, zwei selbstklebenden Spinnstoffbändern und zwei Lenkerstopfen aus Kunststoff, Foto siehe Anlage - in Aufmachung für den Einzelverkauf (gemeinsam in einem bedruckten Pappaufhänger verpackt), - zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - Waren aus Leder (sog.
Leder-Lenkerbänder): - - in Form von zwei ca. 215 cm langen und ca. 3 cm breiten Bändern aus Leder, - - an der Unterseite auf ganzer Länge mit einer Klebefläche aus Kunststoff und einem darauf aufgeklebten Schutzpapier versehen, - - mit Perforationen versehen, - - die Bändern sollen an den beiden Enden um den Lenker eines Fahrrads gewickelt werden und sollen für ein angenehmeres Griffgefühl sorgen, - zwei Bänder aus Spinnstoffen (Ware der Position 5903), - - an der Unterseite flächendeckend mit einer Klebefläche aus Kunststoff und einem darauf aufgeklebten Schutzpapier versehen, - - jeweils mit einer Länge von ca. 17 cm und einer Breite von ca. 2,5 cm, - zwei Stopfen aus Kunststoff, die seitlich in die offenen Enden des Lenkers eingesteckt werden, - soll der Veredlung eines Fahrradlenkers dienen, - die Bänder aus Leder bestimmen nach dem Umfang und ihrer Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den wesentlichen Charakter der Warenzusammenstellung, - keine Einreihung als Teil oder Zubehör für Fahrräder in die Position 8714, da nicht erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Zweiräder bestimmt. "Andere Waren aus Leder (Lenkerbänder), nicht zu technischen Zwecken"
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Ware aus Leder, sog. Kabelhalter / Kabelbinder,…
Ware aus Leder, sog. Kabelhalter / Kabelbinder, Foto siehe Anlage, - in Form eines ca. 18 cm langen und 2 cm breiten Streifens, - laut Antrag aus Rindsleder, - an den Enden V-förmig eingeschnitten, - mit einem Druckknopf aus unedlem Metall mittels dem der Streifen zur Schlaufe geschlossen wird, - soll u. a. dem Zusammenhalten von Kopfhörerkabeln dienen. "Andere Ware aus Leder, nicht zu technischen Zwecken"
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Ware aus rekonstituiertem Leder, Fotos siehe…
Ware aus rekonstituiertem Leder, Fotos siehe Anlage, zusammengesetzte Ware, bestehend aus einem Behälter und einem Karabinerhaken, - Behälter: - - zweiteilig; mit Deckel, - - für ein Ladegehäuse für kabellose Kopfhörer (AirPods), - - mit einem formstabilen Korpus aus Kunststoff, - - überwiegend mit rekonstituiertem Leder (laut Antrag) überzogen, - - mit einer Aussparung für ein USB-Ladekabel, - - an einer Schmalseite mit einem kleinen Ring aus unedlem Metall, - - stellt sich insbesondere aufgrund seiner zweiteiligen Gestaltung nicht als Behältnis der Position 4202 dar, - Karabinerhaken: - - aus unedlem Metall, - - am Metallring am Behälter befestigt, - der Behälter bestimmt aufgrund seiner Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den wesentlichen Charakter der zusammengesetzten Ware, - im Hinblick auf die Stabilität herrscht der Kunststoff vor, im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild das rekonstituierte Leder vor, somit verleiht keiner der Stoffe dem Behälter seinen wesentlichen Charakter, er ist damit der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen (3926 / 4205) in der Nomenklatur zuletzt genannten Position zuzuweisen. "Andere Ware aus rekonstituiertem Leder, nicht zu technischen Zwecken"
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Hundekauknochen, Foto siehe Anlage, - aus…
Hundekauknochen, Foto siehe Anlage, - aus getrocknetem Rohhautleder (laut Antrag 100 % Schweinehaut), - - enthaarte und von Bindegeweberesten befreite tierische Haut, die durch eine sorgfältige Bearbeitung und kontrollierte Trocknung so verändert wurde, dass sie der allgemeinen Begriffsbestimmung eines einfachen Rohhautleders entspricht, - in Knochenform gepresst; mit einer Länge von ca. 13 cm, - durch Formung und kontrollierte Trocknung weitergehend bearbeitet als in der Position 0511 zugelassen, - laut Antrag keine nutritiven Stoffe enthaltend (damit keine Zubereitung der Position 2309), - sechs Stück verpackt in einem Polybeutel. "Andere Ware aus Leder (Hundekauknochen)"
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Ware aus Leder, sog. Katzenspielangel, Foto…
Ware aus Leder, sog. Katzenspielangel, Foto siehe Anlage, in Form einer aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzten Ware, bestehend aus - einem ca. 62 cm langen, zweiteiligen Stab aus Kunststoff, - einem am Stab befestigten, ca. 40 cm langen, schmalen Streifen aus Leder, - einer an dem Streifen befestigten Nachbildung eines Pelzfells aus Plüschgewirken aus Spinnstoffen mit einer Länge von ca. 7 cm, - mehreren am unteren Ende der Nachbildung des Pelzfells angebrachten Lederstreifen mit einer Länge von jeweils ca. 11 cm, - die Spinnstoffe und die Lederstreifen sind in Bezug auf die Verwendung als Katzenspielzeug gleicher- maßen von Bedeutung, insbesondere nach dem Umfang bestimmen die Lederstreifen den wesentlichen Charakter der Ware, - keine Einreihung als Spielzeug der Position 9503, da aufgrund der Aufmachung, der Form und des verwendeten Materials erkennbar ausschließlich für Tiere bestimmt. "Andere Ware aus Leder, nicht zu technischen Zwecken"
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Hundekauerzeugnis, sog. Barkoo Kauring gewickelt,…
Hundekauerzeugnis, sog. Barkoo Kauring gewickelt, Foto siehe Anlage, - aus getrocknetem Rohhautleder (laut Antrag 100 % Schweinehaut), - - enthaarte und von Bindegeweberesten befreite tierische Haut, die durch eine sorgfältige Bearbeitung und kontrollierte Trocknung so verändert wurde, dass sie der allgemeinen Begriffsbestimmung eines einfachen Rohhautleders entspricht, - aus annähernd in Ringform gedrehten Lederstreifen, mit einem Durchmesser von ca. 10 cm, - durch Formung und kontrollierte Trocknung weitergehend bearbeitet als in der Position 0511 zugelassen, - laut Antrag keine nutritiven Stoffe enthaltend (damit keine Zubereitung der Position 2309), - drei Stück verpackt in einem Polybeutel. "Andere Ware aus Leder (Hundekauerzeugnis)"
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Hundekauerzeugnis, sog. Barkoo Kauknochen…
Hundekauerzeugnis, sog. Barkoo Kauknochen gewickelt, Foto siehe Anlage, - aus getrocknetem Rohhautleder (laut Antrag 100 % Schweinehaut), - - enthaarte und von Bindegeweberesten befreite tierische Haut, die durch eine sorgfältige Bearbeitung und kontrollierte Trocknung so verändert wurde, dass sie der allgemeinen Begriffsbestimmung eines einfachen Rohhautleders entspricht, - aus annähernd in Knochenform gedrehten Lederstreifen, mit einer Länge von ca. 18 cm, - durch Formung und kontrollierte Trocknung weitergehend bearbeitet als in der Position 0511 zugelassen, - laut Antrag keine nutritiven Stoffe enthaltend (damit keine Zubereitung der Position 2309), - drei Stück verpackt in einem Polybeutel. "Andere Ware aus Leder (Hundekauknochen)"
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Hundekauerzeugnis, sog. Barkoo Kauknochen…
Hundekauerzeugnis, sog. Barkoo Kauknochen geknotet, Foto siehe Anlage, - aus getrocknetem Rohhautleder (laut Antrag 100 % Schweinehaut), - - enthaarte und von Bindegeweberesten befreite tierische Haut, die durch eine sorgfältige Bearbeitung und kontrollierte Trocknung so verändert wurde, dass sie der allgemeinen Begriffsbestimmung eines einfachen Rohhautleders entspricht, - in Form von Knochen mit geknoteten Enden; mit einer Länge von ca. 17 cm, - durch Formung und kontrollierte Trocknung weitergehend bearbeitet als in der Position 0511 zugelassen, - laut Antrag keine nutritiven Stoffe enthaltend (damit keine Zubereitung der Position 2309), - sechs Stück verpackt in einem Polybeutel. "Andere Ware aus Leder (Hundekauknochen)"
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