andere / Decken (ausgenommen Decken mit elektrischer Heizvorrichtung) aus Baumwolle.
- - - - 6301309010 80: handgearbeitet
- - - - 6301309090 80 (0/13) : andere
Decke, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel…
Decke, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - rechteckig, laut Antrag in den Abmessungen (L x B): 180 cm x 130 cm, - doppellagig gearbeitet; aus bedruckten und einfarbigen Geweben aus laut Antrag 77 % Baumwolle und 23 % Leinen, - an den Schmalseiten mit Fransen ausgestattet, - an den Rändern zusammengenäht (somit konfektioniert), - ohne elektrische Heizvorrichtung, - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Decke, aus Spinnstoffen, ohne elektrische Heizvorrichtung, aus Baumwolle, aus Geweben, nicht handgearbeitet"
Begründung der Einreihung: AV 5 b) Anm 1 Kap 63 / Anm 8 a) ABS XI / Anm 7 f) ABS XI / Anm 2 A Abs 1 ABS XI / UPosAnm 2 A ABS XI ErlKN Pos 6301 (HS) RZ 01.0 / ErlKN Pos 6301 (HS) RZ 02.0
- VZTA-Nummer:
- DEBTI24738/17-1.
- Gültig ab:
- .
- Gültig bis:
- 2021-02-01.
Decke, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel…
Decke, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - rechteckig, laut Antrag in den Abmessungen (L x B): 140 cm x 180 cm, - aus ca. 3 mm dicken, buntgewirkten, beiseitig gerauten Geweben aus laut Antrag 65 % Baumwolle und 35 % Polyacryl (synthetische Chemiefasern), - entlang des Randes mit Überwendlichnähten gesäumt (somit konfektioniert), - ohne elektrische Heizvorrichtung, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - aufgrund des verwendeten Flächenerzeugnisses keine Ware der Unterposition 6301 3010. "Decke, aus Spinnstoffen, ohne elektrische Heizvorrichtung, aus Baumwolle, aus Geweben"
Begründung der Einreihung: AV 5 b) Anm 1 Kap 63 / Anm 8 a) ABS XI / Anm 7 f) ABS XI / Anm 2 A Abs 1 ABS XI / UPosAnm 2 A ABS XI / Anm 7 d) ABS XI ErlKN Pos 6301 (HS) RZ 01.0 / ErlKN Pos 6301 (HS) RZ 02.0
- VZTA-Nummer:
- DEBTI20344/17-1.
- Gültig ab:
- .
- Gültig bis:
- 2020-12-06.
Decke, sog. Strandtuch, TKl1110281251, Foto…
Decke, sog. Strandtuch, TKl1110281251, Foto siehe Anlage, - rechteckig; in den Abmessungen von ca. 173 cm x 96 cm, - bestehend aus zwei miteinander vernähten Lagen (somit konfektioniert): -- eine Lage (173 cm x 96 cm) aus ca. 0,3 mm dicken, buntbedruckten Geweben, -- die andere Lage (143 cm x 96 cm) aus ca. 1,3 mm dicken, einfarbigen Schlingengewirken, -- laut Antrag aus 100 % Baumwolle, - das Gewebe bestimmt hinsichtlich des Umfangs und des Wertes den Charakter der Ware, - zur Verwendung als Strandtuch, - ohne elektrische Heizvorrichtung, - nicht gepolstert (somit keine Bettausstattung der Position 9404). "Decke, aus Spinnstoffen, ohne elektrische Heizvorrichtung, aus Baumwolle, aus Geweben (charakterbestimmend) und aus Gewirken"
Begründung der Einreihung: Rechtsvorschriften: Anm 1 Kap 63 / Anm 7 e) ABS XI / Anm 8 a) ABS XI / AV 3 b) / AV 6 weitere Codenummer/n: 6301 3010 Erläuterungen: ErlKN Pos 6301 (HS) RZ 01.0 und 02.0
- VZTA-Nummer:
- DE22091/11-1.
- Gültig ab:
- .
- Gültig bis:
- 2017-12-12.
Decke (Kat. 7954), siehe Foto, - aus verschiedenen,…
Decke (Kat. 7954), siehe Foto, - aus verschiedenen, 1, 3 mm dicken, einfarbigen Samtgeweben aus lt.
Antrag 100% Baumwolle, - rechteckig, in den Abmessungen 183 cm x 136 cm, - mit einem angenähten, ca. 13 cm breiten, kontrastfarbenen, durch Umschlagen doppellagig gearbeiteten Rand; durch Zusammennähen konfektioniert, - ohne elektrische Heizvorrichtung, - kennzeichnet sich nach Material, Ausstattung und Abmessung als Decke der Position 6301 und nicht als Bettüberwurf (Gegenstand zur Innenausstattung) der Position 6304.
Begründung der Einreihung: Rechtsvorschriften: Anm 1 Kap 63 / Anm 7 e) ABS XI / Anm 8 a) ABS XI Erläuterungen: ErlKN Pos 6301 (HS) RZ 01.0 und 02.0
- VZTA-Nummer:
- DEF/5026/05-1.
- Gültig ab:
- .
- Gültig bis:
- 2011-12-05.