in Aufmachungen für den Einzelverkauf.
Nähgarnset, sog. Kurzwarenbox, Foto siehe…
Nähgarnset, sog. Kurzwarenbox, Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung, bestehend aus neun Nähgarnen, einem Geflecht, drei Gummilitzen, 27 Nadeln, einem Maßband und zwei Fingerhüte, - gemeinsam in einer Kunststoffbox mit einem bedruckten Papiereinleger für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - Nähgarne: -- zwei sog.
Sternzwirne (laut Antrag 20 m lang), fünf sog. Syngarn-Allesnäher (laut Antrag 50 m lang) und zwei sog.
Nähmaschinen-Syngarne (laut Antrag 100 m lang): --- jeweils auf einer Unterlage (Sternkarte bzw.
Spule) aufgemacht, mit einem Gewicht einschließlich der Unterlage von ca. 2,4 g bis ca. 9,5 g (= Garn in Aufmachung für den Einzelverkauf), --- gefärbte sowie gebleichte Garne aus synthetischen Spinnfasern (laut Antrag Polyester), --- gezwirnt, mit einer Z-Drehung als letzter Drehung, --- appretiert für die Verwendung als Nähgarn, - Geflecht, sog.
Nähgarnzopf: -- als Meterware; mit einer Länge von ca. 45 cm und einer Breite von ca. 2 cm, -- aus einem Flachgeflecht aus Garnen aus synthetischen Spinnfasern (laut Antrag Polyester), - Gummilitzen: -- als Meterware; mit einer Breite zwischen 6 mm und 13 mm, -- aus ca. 1 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 55 GHT bis 57 GHT Polyester (synthetische Chemiefasern) und 43 GHT bis 45 GHT Kautschukfäden, -- keine Elastomergarne enthaltend, -- ohne Flor- oder Schlingenoberfläche, - Nadeln: -- 15 Sicherheitsnadeln aus unedlem Metall, -- zwölf Nähnadeln aus unedlem Metall, - Maßband; mit einer Länge von laut Antrag 150 cm, - Fingerhüte: -- mit einem Durchmesser von ca. 16 mm bzw. 18 mm, -- aus unedlem Metall, - die Nähgarne aus synthetischen Spinnfasern bestimmen insbesondere im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den Charakter der Warenzusammenstellung. "Nähgarne aus synthetischen Spinnfasern, in Aufmachung für den Einzelverkauf"
- Gültig ab:
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Nähgarnset, Foto siehe Anlage, - als 2-teiliges…
Nähgarnset, Foto siehe Anlage, - als 2-teiliges Sortiment in einer Blisterpackung mit einer bedruckten Pappunterlage verpackt, - laut Untersuchungsergebnis: -- gefärbte Garne (mit einer Länge von laut Antrag 500 m) aus synthetischen Spinnfasern (laut Antrag Polyester), -- gezwirnt; mit einer Z-Drehung als letzter Drehung, -- appretiert für die Verwendung als Nähgarn, -- jeweils auf einer Unterlage (Spule aus Kunststoff) aufgemacht, mit einem Gewicht einschließlich der Unterlage von ca. 16,8 g (= Garn in Aufmachung für den Einzelverkauf), - mit einem Titer von weniger als 10.000 dtex (kein Bindfaden). "Nähgarne aus synthetischen Spinnfasern, in Aufmachungen für den Einzelverkauf"
- Gültig ab:
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Nähgarne, sog. Nähgarnbox, Art. 700539, Foto…
Nähgarne, sog. Nähgarnbox, Art. 700539, Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung bestehend aus zwölf Nähgarnen in verschiedenen Farben und sechzehn Nähnadeln, - gemeinsam in einer runden Kunststoffbox für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - Nähgarne: -- gefärbte bzw. gebleichte Garne aus synthetischen Spinnfasern, -- auf Spulen, mit einer Länge von laut Antrag 10 m und einem Gewicht einschließlich Unterlage von jeweils ca. 0,85 g (= Garn in Aufmachung für den Einzelverkauf), -- gezwirnt, mit einer Z-Drehung als letzter Drehung, -- appretiert, - Nähnadeln: -- aus augenscheinlich unedlem Metall, -- im Deckel der Kunststoffbox verpackt, - insbesondere im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung bestimmen die Nähgarne den Charakter der Warenzusammenstellung. "Nähgarne aus synthetischen Spinnfasern, in Aufmachung für den Einzelverkauf"
- Gültig ab:
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Nähgarnset, sog. plastikfreies Nähetui, Foto…
Nähgarnset, sog. plastikfreies Nähetui, Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung, bestehend aus Garn, einer Nadel, zwei Knöpfen und einer Sicherheitsnadel, - gemeinsam in einer bedruckten Papierhülle für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - laut Untersuchungsergebnis: -- drei Nähgarne: --- nebeneinander auf einer Unterlage (Papierkarte) aufgemacht, mit einem Gewicht einschließlich der Unterlage von unter 1 g (= Garn in Aufmachung für den Einzelverkauf), --- gebleichtes sowie gefärbte Garne aus synthetischen Spinnfasern, --- gezwirnt, mit einer Z-Drehung als letzter Drehung, --- appretiert für die Verwendung als Nähgarn, - Nadeln: -- eine Sicherheitsnadel aus unedlem Metall, -- eine Nähnadel aus unedlem Metall, - zwei Knöpfe mit einem Durchmesser von ca. 10 mm aus laut Antrag Bambus, - die Nähgarne aus synthetischen Spinnfasern bestimmen insbesondere im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den Charakter der Warenzusammenstellung. "Nähgarne aus synthetischen Spinnfasern, in Aufmachung für den Einzelverkauf"
- Gültig ab:
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Nähgarnset, Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung,…
Nähgarnset, Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung, bestehend aus Nähgarnen, Nadeln, einem Spinnfasergarn, einem Knopf, einem Maßband, einer kleinen Schere, einem Fingerhut und Nadeleinfädlern, - gemeinsam in einer speziell dafür hergerichteten runden Kunststoffbox für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - laut Untersuchungsergebnis: -- elf Nähgarne: --- jeweils auf einer Unterlage (Pappspule) aufgemacht, mit einem Gewicht einschließlich der Unterlage von ca. 1,0 g (= Garn in Aufmachung für den Einzelverkauf), --- gefärbte sowie gebleichte Garne aus synthetischen Spinnfasern (laut Antrag Polyester), --- gezwirnt, mit einer Z-Drehung als letzter Drehung, --- appretiert für die Verwendung als Nähgarn, -- ein Spinnfasergarn: --- auf einer Unterlage (Pappspule) aufgemacht, mit einem Gewicht einschließlich der Unterlage von ca. 1,0 g (= Garn in Aufmachung für den Einzelverkauf), --- gefärbtes (dunkelblau) Garn aus synthetischen Spinnfasern (laut Antrag Polyester), --- gezwirnt, mit einer S-Drehung als letzter Drehung, somit kein Nähgarn, - Nadeln: -- eine Stecknadel aus unedlem Metall, mit Kopf aus Kunststoff, -- 20 Nähnadeln aus unedlem Metall, - ein Knopf mit einem Durchmesser von ca. 10 mm aus Kunststoff, - eine kleine Schere, - ein Maßband, - ein Fingerhut aus Kunststoff, - drei Nadeleinfädler aus augenscheinlich Aluminium, - stellt sich u. a. aufgrund der Aufmachung nicht als Reisezusammenstellung der Position 9605 dar, - die Nähgarne aus synthetischen Spinnfasern bestimmen insbesondere im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den Charakter der Warenzusammenstellung. "Nähgarne aus synthetischen Spinnfasern, in Aufmachung für den Einzelverkauf"
- Gültig ab:
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Nähgarnset, sog. Nähzubehörbox, Foto siehe…
Nähgarnset, sog. Nähzubehörbox, Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung, bestehend aus Nähgarnen, Nadeln, Knöpfen, Verschlusshaken, einem Nahtauftrenner, einem Maßband, einem Fingerhut und einem Nadeleinfädler, - gemeinsam in einer speziell dafür hergerichteten Kunststoffbox für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - laut Untersuchungsergebnis: -- Nähgarne: --- 2 sog.
Sternzwirne und 10 sog. Nähgarne: ---- jeweils auf einer Unterlage (Sternkarte bzw. Spule) aufgemacht, mit einem Gewicht einschließlich der Unterlage von ca. 2,0 g bzw. 3,0 g (= Garn in Aufmachung für den Einzelverkauf), ---- gefärbte sowie gebleichte Garne aus synthetischen Spinnfasern (Polyester), ---- gezwirnt, mit einer Z-Drehung als letzter Drehung, ---- appretiert für die Verwendung als Nähgarn, - Nadeln: -- 15 Stecknadeln aus unedlem Metall, mit Köpfen aus Kunststoff, -- 12 Sicherheitsnadeln aus unedlem Metall, -- 21 Nähnadeln aus unedlem Metall, - Knöpfe: -- 10 Knöpfe mit einem Durchmesser von ca. 10 mm aus Kunststoff, -- 12 Druckknöpfe mit einem Durchmesser von ca. 9 mm aus augenscheinlich unedlem Metall, - 9 Paar Verschlusshaken aus unedlem Metall, - ein Nahtauftrenner aus unedlem Metall, mit einem Griffstück aus Kunststoff, - ein Maßband, - ein Fingerhut aus Kunststoff, - ein Nadeleinfädler aus augenscheinlich Aluminium, - stellt sich aufgrund der Menge und des Umfangs der Nähutentsilien nicht als Reisezusammenstellung der Position 9605 dar, - die Nähgarne aus synthetischen Spinnfasern bestimmen insbesondere im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den Charakter der Warenzusammenstellung. "Nähgarne aus synthetischen Spinnfasern, in Aufmachung für den Einzelverkauf"
- Gültig ab:
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Nähgarnset, sog. Nähzwirn in 4 Farben, Foto…
Nähgarnset, sog. Nähzwirn in 4 Farben, Foto siehe Anlage, - als 4-teiliges Sortiment (in unterschiedlichen Farben) in einer Blisterpackung verpackt, - laut Untersuchungsergebnis: -- gefärbte Garne aus synthetischen Spinnfasern (laut Antrag Polyester), -- gezwirnt; mit einer Z-Drehung als letzter Drehung, -- appretiert für die Verwendung als Nähgarn, -- auf einer Unterlage (Sternkarte), mit einem Gewicht einschließlich der Unterlage von ca. 3,9 g (= Garn in Aufmachung für den Einzelverkauf), - mit einem Titer von weniger als 10.000 dtex (kein Bindfaden). "Nähgarn aus synthetischen Spinnfasern, in Aufmachungen für den Einzelverkauf"
- Gültig ab:
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Nähgarnset, sog. 64-teiliges Nähgarnset,…
Nähgarnset, sog. 64-teiliges Nähgarnset, Foto siehe Anlage, - als 64-teiliges Sortiment (in unterschiedlichen Farben) in einer Papphalbschachtel mit einem Einsatz aus Kunststoff verpackt sowie mit einer Schrumpffolie versehen, - laut Untersuchungsergebnis: -- 32 sog.
Unterfäden und 32 sog. Nähgarne: --- jeweils auf einer Unterlage (Spule) aufgemacht, mit einem Gewicht einschließlich der Unterlage von unter 3 g (= Garne in Aufmachung für den Einzelverkauf), --- gefärbte sowie gebleichte Garne aus synthetischen Spinnfasern (laut Antrag Polyester), somit keine Ware des Kapitels 54, --- gezwirnt, mit einer Z-Drehung als letzter Drehung, --- appretiert für die Verwendung als Nähgarn, - mit einem Titer von weniger als 10000 dtex (kein Bindfaden). "Nähgarne aus synthetischen Spinnfasern, in Aufmachung für den Einzelverkauf"
- Gültig ab:
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Nähgarnset, sog. Mercerie Set in Metallbox,…
Nähgarnset, sog. Mercerie Set in Metallbox, Art. 288182, Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung, bestehend aus Nähgarnen, Nadeln, Stecknadeln, Sicherheitsnadeln, Knöpfen, Verschlusshaken, Knöpfen, einem Nahtauftrenner, einem Nadelkissen, einem Maßband, einer Schere, einem Fingerhut und einem Nadeleinfädler, - gemeinsam in einer Metallbox für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - laut Untersuchungsergebnis: -- Nähgarne: --- ein Sternzwirn (laut Antrag 20 m lang) und zehn sog.
Nähgarne (laut Antrag 20 m lang): ---- jeweils auf einer Unterlage (Sternkarte bzw. Pappspule) aufgemacht, mit einem Gewicht einschließlich der Unterlage von ca. 3,9 g bzw. 1,2 g (
- Gültig ab:
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Nähset im Glas, Foto siehe Anlage, - Zusammenstellung…
Nähset im Glas, Foto siehe Anlage, - Zusammenstellung bestehend aus einem Konservenglas, sechs Kunststoffknöpfen, drei Stecknadeln, einer Sticknadel, einem Stück Gewebe, einem Beutel mit Füllwatte, drei Filzzuschnitten, vier Nähgarnen auf Holzspulen, drei Stickgarnen, drei Bändern, einem Spitzenband und drei Rosetten, - die Waren dienen weder der Befriedigung eines speziellen Bedarfs noch der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit und stellen somit keine Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3 b) dar; somit sind die Waren getrennt einzureihen, - Nähgarne: -- laut Untersuchungsergebnis: --- gefärbte Garne aus synthetischen Spinnfasern (Polyester), --- gezwirnt; mit einer Z-Drehung als letzter Drehung, --- appretiert für die Verwendung als Nähgarn, --- auf einer Unterlage (Holzspulen), mit einem Gewicht einschließlich der Unterlage von ca. 1,9 g (
- Gültig ab:
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