CAMPINGAUSRÜSTUNG.
ОБОРУДВАНЕ ЗА КЪМПИНГ 1 POTŘEBY PRO KEMPINK 9 CAMPING-UDSTYR 1 CAMPING EQUIPMENT 30 RETKEILYVARUSTE 3 ÉQUIPEMENT DE CAMPING 31 ATTREZZATURA DA CAMPEGGIO 10 KAMPEERUITRUSTING 16 SPRZĘT KEMPINGOWY 5 CAMPINGUTRUSTNING 2Campingausrüstung (Poolabdeckung), sog. Sommerabdeckungen…
Campingausrüstung (Poolabdeckung), sog. Sommerabdeckungen rund für Pools, - in einem Polybeutel mit bedrucktem Papiereinleger verpackt, - in runder Form, laut Antrag mit einem Durchmesser von 3,50 m bis 3,60 m, - aus einem einfarbigen Gewebe aus Streifen aus synthetischer Spinnmasse mit einer augenscheinlichen Breite von weniger als 5 mm; das Gewebe ist beidseitig mit Kunststoff überzogen und weist auf den Außenseiten einen Glanz auf; ein Überziehen mit Kunststoff ist mit bloßem Auge jedoch nicht wahr- nehmbar (somit weder Meterware der Position 5903, noch des Kapitels 39), - durch die verengende Randeinfassung aus einem elastischen Gewirkeband dreidimensional gearbeitet, somit keine Plane der Unterposition (HS) 6306 12, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - dient als Schutzabdeckung von Außenpools, - stellt sich weder als Teil noch als Zubehör eines Schwimm- oder Planschbeckens dar, somit keine Ware der Position 9506, - stellt sich aufgrund des Verwendungszwecks als Campingausrüstung dar und wird damit auch nicht vom Warenkreis der Position 6307 erfasst. "Campingausrüstung (Poolabdeckung) aus Spinnstoffen, aus synthetischer Spinnmasse"
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Hängematte, Fotos siehe Anlage, - veranschaulicht…
Hängematte, Fotos siehe Anlage, - veranschaulicht durch Abbildungen und einen Musterabschnitt der Liegefläche, - laut Antrag: -- in einem bedruckten Pappkarton verpackt, noch nicht zusammengesetzt eingehend, mit Montagematerial und einer Aufbauanleitung, -- in verschiedenen Farbausführungen; in den Abmessungen (B x L x H) von 100 cm x 300 cm x 90 cm und einem Gesamtgewicht von 11,5 kg, -- schnell montierbar und individuell platzierbar, -- mit einer 190 cm x 80 cm großen Liegefläche aus einfarbigen Geweben aus 100 % Baumwolle, -- mit einem Gestell aus pulverbeschichtetem Stahlrohr und diversen Schraubverbindungen ausge- stattet, -- mit teilweise zu Schlaufen gearbeiteten Schmalseiten, mit einer Aufhängevorrichtung aus einem eingeschobenen Stab aus Holz, an dem mehrere, zu einem Ring zusammengeführte Seile aus augenscheinlich Spinnstoffen befestigt sind, - durch Zusammenfügen konfektioniert, ohne Hinweise auf Handarbeit, - aufgrund der einfachen Montage-, Demontage- und Transportmöglichkeit, ist die Ware geeignet, um beim Camping verwendet zu werden; somit u. a. kein Möbel der Position 9403, - insbesondere im Hinblick auf die Verwendung bestimmen die Gewebe aus Spinnstoffen den Charakter der Ware. "Campingausrüstung (Hängematte), aus Spinnstoffen, aus Baumwolle, nicht handgearbeitet"
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Luftmatratze, Foto siehe Anlage, - in einem…
Luftmatratze, Foto siehe Anlage, - in einem bedruckten Pappkarton verpackt, - laut Antrag in den Abmessungen von 67 cm x 184 cm x 17 cm, - mit einer Oberseite aus einer ca. 0,6 mm dicken Folie aus Kunststoff, die auf der Außenseite mit Scherstaub beflockt ist (Meterware des Kapitels 39), - mit einer Unterseite aus einem 0,5 mm dicken, einfarbigen, einseitig mit Kunststoff (kein Zellkunststoff) überzogenen Gewebe der Position 5903 aus Spinnstoffen, die mit einem Kunststoffventil zum Aufblasen bzw.
Ablassen der Luft ausgestattet ist, - an den äußeren Rändern sowie an den Rändern der sog. Innenkonstruktion miteinander verschweißt (u. a. dadurch konfektioniert), - kennzeichnet sich aufgrund der Beschaffenheit (aufblasbare Matratze) nicht als Ware der Position 9404, - insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung sind die Kunststoffe und die Spinnstoffe gleichermaßen von Bedeutung, somit verleihen weder die Spinnstoffe noch die Kunst- stoffe der Ware ihren wesentlichen Charakter; sie ist daher der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen (3926/6306) in der Nomenklatur zuletzt genannten zuzuweisen. "Campingausrüstung (Luftmatratze) aus Spinnstoffen"
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Hängematte, sog. Hängematte "Light",…
Hängematte, sog. Hängematte "Light", Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - in den Abmessungen (L x B) von laut Antrag ca. 290 cm x 150 cm, - aus einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - an allen Seiten durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - an einer Längsseite mit einem angenähten Beutel aus den oben genannten Geweben mit Tunnelzug versehen, - an den Schmalseiten jeweils gerafft gearbeitet und mit einem zu einer Schlaufe geknoteten Seil aus Spinnstoffen und einem Karabinerhaken aus augenscheinlich unedlem Metall ausgestattet, - durch Zusammenfügen konfektioniert. "Campingausrüstung (Hängematte) aus Spinnstoffen, aus synthetischen Chemiefasern"
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Hängematte, sog. Hängematte "Jungle",…
Hängematte, sog. Hängematte "Jungle", Foto siehe Anlage, - in einem einfachen Beutel aus Spinnstoffen mit Tunnelzug [übliche Verpackung im Sinne der AV 5 b)] und in einem Polybeutel verpackt, - mit einer Liegefläche (L x B) von laut Antrag ca. 190 cm x 65 cm, - aus einfarbigen Geweben aus augenscheinlich Baumwolle, - an den Schmalseiten mit durch Schlaufen geführten Seilen aus Spinnstoffen, die zur Befestigung an einem Ring aus augenscheinlich unedlem Metall zusammengeführt sind, - zum Insektenschutz mit ca. 50 cm hohen Seitenteilen aus netzartig durchbrochenen Gewirken (beide Längsseiten und eine Schmalseite) bzw. einem Seitenteil (die andere Schmalseite) sowie einem über- lappenden "Dach" aus einfarbigen Geweben ausgestattet; aus laut Antrag 100 % Nylon (synthetische Chemiefasern); die Gewebe sollen laut Antrag mit Kunststoff "beschichtet" sein, ein Bestreichen mit Kunststoff ist jedoch mit dem bloßen Auge nicht wahrnehmbar (keine Meterware der Position 5903); an den Schmalseiten des "Dachs" jeweils mit 3 elastischen Befestigungsschlaufen aus Spinnstoffen ver- sehen, - an einer Längsseite mit einer ca. 150 cm langen Öffnung mit Reißverschluss zum Ein- und Aussteigen, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - insbesondere im Hinblick auf den Umfang sind die Flächenerzeugnisse aus synthetischen Chemie- fasern für die Spinnstoffermittlung maßgebend. "Campingausrüstung (Hängematte) aus Spinnstoffen, aus synthetischen Chemiefasern"
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Babyhängematte, Foto siehe Anlage, - laut…
Babyhängematte, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- in zwei unterschiedlichen Farbausführungen erhältlich und in Polybeuteln und einem Papp- karton verpackt, -- zusammengesetzte Ware, bestehend aus einer hängemattenähnlichen Ware und einem Kissen, -- hängemattenähnliche Ware: --- aus mehreren, jeweils ca. 80 cm breiten Zuschnitten aus einfarbigen Geweben aus 100 % Baumwolle schlauchförmig zusammengenäht, --- an den Seiten mit Einsätzen aus netzartigen Gewirken aus Spinnstoffen, --- mit einer ca. 80 cm x 32 cm großen "Liegefläche" zum Auflegen des unten genannten Kissens; am "Kopf-/Fußende" jeweils mit einem, mittels Bindebändern individuell anpassbaren Zuschnitt aus einem dreilagigen, durch Steppen abgeteilten Verbunderzeugnis; mit einer Außen- und Innenlage aus Geweben und einer Zwischenlage aus Wattierungsstoff, --- etwa im oberen Drittel gerafft durch die Aussparungen eines "Spreizstabs" aus Holz und am oberen Ende durch einen Ring aus augenscheinlich unedlem Metall geführt; an dem Ring mit einer Befesti- gungsvorrichtung, im Wesentlichen bestehend aus einer Feder und zwei Karabinerhaken aus unedlem Metall sowie einem Seil aus Spinnstoffen, --- durch Zusammenfügen konfektioniert, --- ohne Hinweise auf Handarbeit, -- Kissen: --- annähernd rechteckig, in den Abmessungen von ca. 81 cm x 32 cm, --- mit einer Hülle aus den oben genannten Geweben, --- mit einer Füllung aus Wattierungsstoff, --- punktuell versteppt, -- kann an der Decke oder einem Gestell (nicht Gegenstand dieser vZTA) befestigt werden und dient als freischwingende Wiege für Babys, - kein Möbel der Position 9403, da die Ware nicht auf dem Boden steht und auch keine Ausnahmen im Sinne der Anmerkungen 2 a) und b) zu Kapitel 94 vorliegen, - die hängemattenähnliche Ware verleiht der Babyhängematte im Hinblick auf die Verwendung und den Umfang ihren wesentlichen Charakter. "Campingausrüstung (Babyhängematte), aus Spinnstoffen"
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Campingausrüstung (aufblasbares Kissen),…
Campingausrüstung (aufblasbares Kissen), Foto siehe Anlage, - zusammengerollt, durch zwei elastische Bänder fixiert und in einem Transportbeutel verpackt, - mit einer annähernd rechteckigen Grundfläche, mit abgerundeten Ecken; unaufgeblasen in den Abmessungen (L x B x H) von 40 cm x 31 cm x 2 cm, - mit Außenlagen aus ca. 0,2 mm dicken, einfarbigen, strapazierfähigen, einseitig (Innenseite) mit einer geprägten Folie aus augenscheinlich Kunststoff (kein Zellkunststoff) laminierten Geweben der Position 5903 aus laut Antrag Polyester (synthetische Chemiefasern), - mit einem eingelegten Polster aus Schaumkunststoff, - durch Zusammenkleben an den Rändern konfektioniert, - mit einem Kunststoffventil ausgestattet; beim Öffnen des Ventils füllt sich das Kissen selbständig mit Luft, - kennzeichnet sich aufgrund der Beschaffenheit (aufblasbares Kissen) nicht als Ware der Position 9404, - im Hinblick auf die Verwendung und den Umfang bestimmen die Gewebe der Position 5903 gegenüber dem Kunststoff den Charakter der Ware. "Campingausrüstung (aufblasbares Kissen) aus Spinnstoffen, aus synthetischen Chemiefasern"
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Campingausrüstung, Foto siehe Anlage, - in…
Campingausrüstung, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel mit bedrucktem Papiereinleger und mit Montagematerial (drei Spannseile mit einer Länge von je ca. 150 cm) verpackt, - dreieckig, in den Abmessungen von laut Antrag 3 m x 3 m x 4,25 m, - aus ca. 0,3 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern); die Gewebe sollen einseitig mit Kunststoff (laut Antrag Polyurethan) bestrichen sein; ein Bestreichen mit Kunststoff ist jedoch mit bloßem Auge nicht wahrnehmbar (keine Meterware der Position 5903), - an allen Rändern durch Umschlagen und Festnähen gesäumt (u. a. damit konfektioniert) und jeweils mit einem eingearbeiteten, ca. 2,5 cm breiten Gurtband aus Geweben aus Spinnstoffen verstärkt, das an den Ecken zu einer Schlaufe zusammengenäht und mit einer Öse aus laut Antrag Edelstahl ausgestattet ist, - das Sonnensegel wird durch die Spannseile gespannt und dient als Sonnenschutz. "Campingausrüstung, aus Spinnstoffen, aus synthetischen Chemiefasern"
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Campingausrüstung, Foto siehe Anlage, - in…
Campingausrüstung, Foto siehe Anlage, - in einer einfachen Tragetasche aus klarsichtiger Kunststofffolie [übliche Verpackung im Sinne der AV 5 b)] mit bedrucktem Papiereinleger und mit Montagematerial (drei Spannseile mit einer Länge von je ca. 150 cm) verpackt, - dreieckig, in den Abmessungen von laut Antrag 3,6 m x 3,6 m x 5,1 m, - aus ca. 0,3 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern); die Gewebe sollen einseitig mit Kunststoff (laut Antrag Polyurethan) bestrichen sein; ein Bestreichen mit Kunststoff ist jedoch mit bloßem Auge nicht wahrnehmbar (keine Meterware der Position 5903), - an allen Rändern durch Umschlagen und Festnähen gesäumt (u. a. damit konfektioniert) und jeweils mit einem eingearbeiteten, ca. 2,5 cm breiten Gurtband aus Geweben aus Spinnstoffen verstärkt, das an den Ecken zu einer Schlaufe zusammengenäht und mit einer Öse aus laut Antrag Edelstahl ausgestattet ist, - das Sonnensegel wird durch die Spannseile gespannt und dient als Sonnenschutz. "Campingausrüstung (Sonnensegel) aus Spinnstoffen, aus synthetischen Chemiefasern"
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Campingausrüstung, Foto siehe Anlage, - in…
Campingausrüstung, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel mit bedrucktem Papiereinleger und mit Montagematerial (vier Spannseile, mit einer Länge von je ca. 150 cm) verpackt, - annähernd quadratisch, mit Seitenlängen von laut Antrag ca. 200 cm, - aus ca. 1,1 mm dicken, einfarbigen Kettengewirken aus Streifen aus synthetischer Spinnmasse mit einer Breite von weniger als 5 mm und aus synthetischen Monofilen mit einem Durchmesser von weniger als 1 mm (somit keine Ware des Kapitels 39), - an allen Rändern mit einem ca. 25 mm breiten Gurtband aus Spinnstoffen verstärkt und durch Umschlagen und Festnähen gesäumt (u. a. damit konfektioniert), - an den vier Ecken jeweils mit einer aus den vorgenannten Gurtbändern gearbeiteten Schlaufe und einer daran befestigten D-Öse aus laut Antrag Edelstahl ausgestattet, - die Ware wird durch die Spannseile gespannt und dient als Sonnenschutz. "Campingausrüstung (Sonnenschutz) aus Spinnstoffen, aus synthetischer Spinnmasse"
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